Die Erprobungsstufe
Die beiden Schuljahre der Erprobungsstufe bilden eine pädagogische Einheit, deshalb erfolgt der Übergang von Klasse 5 nach 6 ohne Versetzungsentscheidung. Dieser Zeitraum dient der intensiven Beobachtung und Beratung, der individuellen Förderung und dem behutsamen Heranführen der Kinder an die Anforderungen und Arbeitsweisen des Gymnasiums.
Erst am Ende der Klasse 6 erfolgt eine Entscheidung darüber, ob die Schulform Gymnasium die richtige für ein Kind ist.