Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,
sehr geehrte Damen und Herren,
mit Wirkung vom morgigen Mittwoch, dem 25. November 2020, herrscht im öffentlichen Raum vor allen weiterführenden Schulen der Stadt Hamm eine Maskenpflicht. Diese Anordnung gilt auf Allgemeinverfügung des Herrn Oberbürgermeisters und erstreckt sich zunächst bis zum Freitag, dem 18. Dezember 2020.
Der Geltungsbereich für die Maskenpflicht liegt im Abstand von 150 Metern rund um das Schulgelände (s. anhängender Plan) an allen Schultagen von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Die Maskenpflicht gilt in diesem Bereich verbindlich für alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, alle weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule, Handwerker sowie Passanten.
Verstöße gegen die Maskenpflicht können mit Bußgeldern geahndet werden. Dazu wird zusätzliches städtisches Personal eingesetzt, um den benannten Bereich um die Schule zu kontrollieren.
Ich bitte alle Beteiligten, die Maskenpflicht rund um das Schulgelände herum gewissenhaft zu beachten.
Bleibt Ihr und bleiben Sie alle gesund!
Mit freundlichen Grüßen
gez. Karsten Holz, Schulleiter
24. November 2020