Modellprojekt Handynutzung

Projektidee:
Wir, der „Arbeitskreis Elternarbeit“, werben bei den Eltern der Jahrgangsstufe 5 dafür, dass diese mit ihren Kindern eine gemeinsame Absichtserklärung zum Thema Handynutzung eingehen.

In Form einer Urkunde erklären sich Eltern und Kinder am 1. Schultag dazu bereit, in regelmäßigen Abständen und gemeinsam mit den Kindern in deren Handys zu schauen und Einblick in die üblichen „social media Plattformen“ (WhatsApp, Instagram, Snap Chat) zu nehmen.

Gemeinsam erklären wir uns dazu bereit, in regelmäßigen Abständen und mit Dir Deine Chats anzuschauen und diese zu besprechen, um einen respektvollen und wertschätzenden Umgang auch in der Nutzung neuer Medien einzuüben und anzuwenden. (siehe Urkunde: „THINK BEFORE YOU POST“)

Zusätzlich erhalten die Eltern und Klassenlehrer Handouts mit Informationen und Empfehlungen zur Gestaltung der digitalen Kommunikation. (siehe: Handyvertrag und Empfehlungen für Regeln im häuslichen Kontext)

Situation:
Wir beobachten seit langer Zeit, dass insbesondere jüngere Schüler*innen unbedarft und scheinbar überfordert und verantwortungslos mit WhatsApp, SnapChat, Instagram & Co. umgehen. Immer wieder werden diese Plattformen dafür missbraucht, Mitschüler*innen zu diffamieren, auszugrenzen, bloßzustellen oder abfällig zu kommentieren. Der gewählte Sprachstil ist häufig verletzend und achtet die Persönlichkeitsrechte der Mitschüler*innen nicht. Die Hemmschwelle, Mitschüler*innen zu beleidigen oder an den Pranger zu stellen, scheint erschreckend niedrig zu sein. Kinder laufen Gefahr, in solchen Kontexten zu Tätern und/oder zu Opfern werden.

Dies alles geschieht in einem öffentlichen Raum, beispielsweise in WhatsApp- Klassengruppen. Erfahrungsgemäß argumentieren Jugendliche/Kinder in der Konfrontation mit ihrem Verhalten (diffamierende Texte, abfällige Bemerkungen) mit ihrer Privatsphäre oder mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung. Ihr Verhalten verstößt jedoch gegen unseren pädagogischen Grundkonsens und ist zudem auch juristisch ein Trugschluss.

Da der Messanger WhatsApp erst ab 16 Jahren erlaubt ist, stehen die Erziehungsberechtigten ebenfalls in der Verantwortung für die Inhalte der verfassten Texte/Kommentare, weshalb wir als Schule gerne gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten auf die o.g. Entwicklungen reagieren möchten.

Das Amtsgericht Bad Hersfeld hat am 20.03.2017 (F 111/17 EASO) diesbezüglich ein deutliches Urteil gefällt und einer Mutter konkrete Auflagen zur elterlichen Kontrolle der Smartphone-Nutzung ihres minderjährigen Kindes gemacht: „Leitsatz: 1. Überlassen Eltern ihrem minderjährigen Kind ein digitales ’smartes‘ Gerät (z.B. Smartphone) zur dauernden eigenen Nutzung, so stehen sie in der Pflicht, die Nutzung dieses Geräts durch das Kind bis zu dessen Volljährigkeit ordentlich zu begleiten und zu beaufsichtigen.“ (Quelle:http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_lareda.html#docid:7860914. 11.04.2018 um 09:24 Uhr)

Begründung:
Da wir die oben aufgeführten Medien nicht grundsätzlich „verteufeln“ wollen, möchten wir gerne gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten an einem sogenannten „inneren medialen Filter“ der Kinder arbeiten. Es ist unseres Erachtens dringend erforderlich, dass die Kinder einen solchen „medialen Filter“ entwickeln, welcher ihnen Orientierung und Handlungssicherheit in der Nutzung der o.g. Medien gibt. (Beispiel für Inhalte eines medialen Filters: „Think before you post!“ 1. Überprüfe, was Du von Dir preisgeben möchtest. 2. Überprüfe, ob Du gegen Urheberrechte verstößt. 3. Überprüfe, ob Du andere Menschen verletzt.)

Gäbe es z.B. innerhalb einer Schulklasse einen Konsens darüber, dass Eltern regelmäßig in die Chats ihrer Kinder schauen, würden die Kinder die Texte und Inhalte aufgrund der „erhöhten sozialen Kontrolle“ vermutlich wesentlich bewusster und überlegter formulieren. Sie würden effektiver lernen, sich auch im Netz an Kommunikationsregeln und Regeln des sozialen Miteinander zu halten und eher die Persönlichkeitsrechte alle an der Schule Anwesenden einzuhalten. Dies würde am Ende ALLE Schüler*innen schützen.

September 2018