Krankmeldungen Das Verfahren zur Abmeldung einer Schülerin oder eines Schülers im Krankheitsfall ist im Schulgesetz § 43 (2) geregelt: „Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit. Bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen …“ Das bedeutet: Kann ein Kind die Schule nicht besuchen, so müssen die Eltern, bei volljährigen Schülern diese selbst, die Schule unverzüglich, d.h. spätestens bis zum Beginn des Unterrichts, telefonisch informieren. Eine schriftliche Entschuldigung muss dann zeitnah nachgereicht werden.
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Galilei-Gymnasium
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Tel.: 02381/871850
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