Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,
sehr geehrte Damen und Herren,
auf der Internetseite der Stadt Hamm findet sich ganz aktuell folgende Information:
„An allen weiterführenden Schulen gilt die Maskenpflicht auch im Unterricht – überall, wo der Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen den Schülern nicht eingehalten werden kann: Die Regelung ist deckungsgleich zu der Regelung, die zu Beginn des Schuljahres in ganz Nordrhein-Westfalen gegolten hat.“ (vgl. Schulleiterinformation vom 14. August 2020)
Daraus folgert: „Bitte morgen früh nicht die Mund-Nase-Bedeckung vergessen und vor allem für ausreichend eigenen Ersatz sorgen.“
Ich wünsche allen Lesern gute Gesundheit.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Holz, Schulleiter
22. September 2020