Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,
sehr geehrte Damen und Herren,
mit Wirkung vom heutigen Tage hat die Ministerin für Schule und Bildung NRW, Frau Yvonne Gebauer, verfügt, dass die Maskenpflicht im Außenbereich von Schulen, vor allem auf Schulhöfen und Sportplätzen, entfällt (der Volltext findet sich hier: https://www.schulministerium.nrw/presse/pressemitteilungen/nordrhein-westfalen-hebt-maskenpflicht-im-freien-weitgehend-auf-17-06)
Innerhalb des gesamten Schulgebäudes besteht die Maskenpflicht fort. Auch alle weiteren Hygienemaßnahmen, wie die Handhygiene, das Durchlüften von Klassenräumen und die Abstandsregelung, behalten ihre Gültigkeit.
Die Einnahme von Speisen ist nach wie vor nur in der Mensa unter den dort gültigen Abstandsregeln sowie auf dem Schulhof gestattet.
Ich möchte ebenfalls darüber informieren, dass die Allgemeinverfügung der Stadt Hamm, die zuvor eine Maskenpflicht im Freien im Umfeld von 150 Metern rund um Schulen verbindlich gesetzt hat, ebenfalls ausgelaufen ist.
Als Schulleiter ist es gleichwohl meine Aufgabe im Rahmen meiner Fürsorgepflicht für alle Schülerinnen und Schüler sowie für alle Lehrkräfte und Mitarbeiter, darauf hinzuweisen, dass das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch auf dem Schulhof nach wie vor eine unbestreitbare Schutzwirkung vor Infektionen besitzt.
Namhafte Ärzte und Politiker warnen mittlerweile vor einer flächendeckenden Ausbreitung der sogenannten Delta-Variante. Diese Entwicklung hat bundesweit wieder zu Schulschließungen geführt, mittlerweile auch in unserer Nachbarstadt Werl.
In diesem Sinne appelliere ich an alle Schülerinnen und Schüler. Wer auch draußen eine Maske trägt, schützt sich selbst, seine Familie und seine Mitschülerinnen und Mitschüler. Ich wünsche allen Leserinnen und Lesern beste Gesundheit.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Holz, Schulleiter
21. Juni 2021